Fallbeispiele

Höchstes Engagement und höchste Kompetenz
Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard
Ihr Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht

Die Betriebsprüferin hat eine Getränke-Nachkalkulation gemacht und kommt zu deutlich höheren Umsätzen und meint, nach der 30/70-Methode seien auch die Erlöse bei den Speisen zu erhöhen … sie leitet ein Steuerstrafverfahren ein und meint, Sie müssen trotz des strafrechtlichen Schweigerechts steuerlich dennoch mitwirken …

Der Betriebsprüfer verwirft die Buchhaltung, weil die Z-Bons für 16 Tage in einem PZ fehlen (vermutlich war das Ihr Urlaubsvertreter) … er hatte ein Probeessen in einem der PZ gemacht und kalkuliert nun nach … 100.000 € Mehrergebnis pro Jahr …

Wieviel Euro (0,72 € oder bis 1,14 €) muss ein Taxi pro gefahrenem Kilometer Umsatz haben? Der Betriebsprüfer behauptet 1 km =1 Euro? Stimmt das? Weil Ihre Einnahmen niedriger sind, will er schätzen und leitet ein Steuerstrafverfahren ein …

Sie versuchen seit Jahren Ihr Restaurant zu optimieren und den Gewinn zu maximieren. Den größten Posten, die Löhne, versuchen Sie dabei zu reduzieren … effektive Wege, Bestelltabletts und vieles andere bauen Sie ein, um die Kosten zu senken … die BP schaltet das Hauptzollamt ein wegen des Verdachts von Schwarzlöhnen, Lohnsplitting, Vorenthalten von Arbeitgeberanteilen, Lohnsteuerhinterziehung, nicht gezahlten Sozialabgaben und das HZA meint, die Lohnkosten seien im Verhältnis zum Brutto-Umsatz viel zu gering und will auf dieser Grundlage Löhne und Sozialabgaben zu schätzen…

Die Schichtzettel in Ihrem Taxibetrieb fehlen … Sie haben aber Ihre Einnahmen stets in Kassenberichten zeitnah erfasst, die Einnahmen jeden Tag bei der Bank eingezahlt und die Kassenberichte fortlaufend in ein Kassenbuch eingetragen … die BP meint. ohne Schichtzettel könne und müsse sie schätzen … ohne Schichtzettel wäre die Buchführung nicht in Ordnung … wer weiß was Schichtzettel sind und welchen Beweiswert haben sie hinsichtlich der Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen …? Warum behaupten Teile der Rechtsprechung ohne Schichtzettel sei die Buchführung nicht in Ordnung … da würden die Ursprungsaufzeichnungen angeblich fehlen … wenn man solche Urteile liest, wirft das die Frage auf, ob die betreffenden Richter wissen was Ursprungsaufzeichnungen bzw. was die Schichtzettel sind … Aber der Prüfer verweist auf diese Urteile .. was tun?

Die Programmierunterlagen Ihrer Kasse, die Bedienungsanleitung und alle Änderungsprotokolle der Kasse fehlen, die BP verwirft Ihre Buchführung, behauptet Sie hätten stark schwankende Rohgewinnaufschlagsätze und will den höchsten als angeblich realistischen für den gesamten Prüfungszeitraum im Rahmen der Schätzung nun zugrunde legen…

Der Betriebsprüfer beanstandet, dass die Unterlagen nicht schnell genug vorgelegt werden und kündigt ein Verzögerungsgeld an…

Der Betriebsprüfer macht eine Nachkalkulation und belegt Ihnen, dass Sie nicht alle Ihre Umsätze gebucht haben … er sagt Ihnen weiter, dass die 4 und die 8 Ihre Lieblingszahlen seien und murmelt etwas von einem Chi²-Test ….

Der Prüfer brütet einige Stunden in seinem Kämmerlein über Ihrer Buchführung, will Sie dann sprechen, macht eine bedenkenschwere Miene und meint, die Buchführung sei nicht in Ordnung, weil sie nicht leicht und einfach nachzuvollziehen sei, es fehlten die Kontierungsvermerke auf den Belegen und die retrograde Verfolgbarkeit von der Bilanz zum Beleg und umgekehrt die progressive Verfolgbarkeit vom Beleg zur Bilanzposition sei ihm so nicht möglich, weswegen er die Buchführung verwerfen und schätzen müsse … sie erwidern blass, Ihr Steuerberater bzw. dessen Angestellte habe  doch gebucht und wenn da was falsch sei, sei das doch dessen Sache und Sie könnten nichts für – Sie hätten viel Geld für die Bücherei an Ihren Steuerberater gezahlt …

Bei Ihnen stehen 12 Fahnder in der Tür und haben einen Durchsuchungsbeschluss …

Ihre Bank teilt Ihnen mit, dass eine Selbstanzeige sinnvoll wäre und Sie die Einkünfte melden müssen…

Der Betriebsprüfer bleibt auf einmal unvorhergesehen weg und kommt überraschend (zunächst) nicht mehr… Er müsse auf ein Seminar, er habe noch etwas wichtiges zu erledigen usw… Er melde sich wieder – hier droht eine Fahndungsdurchsuchung oder zumindest eine Strafverfahrenseinleitung…

Der Betriebsprüfer meint bei der Betriebsbesichtigung, dass er verschiedene Betriebsausgaben aus bestimmten Eingangsrechnungen nicht anerkennen könnte, da die Rechnungen fehlerhaft seien…

Zwei Steuerfahnder erscheinen beim Steuerberater und möchten die Handakten eines bestimmten Mandanten sehen… Bei dem wurde gerade durchsucht und angeblich sollen sich bei Ihnen als Steuerberater auch Unterlagen befinden…

Das Hauptzollamt durchsucht Ihren Betrieb, weil Sie angeblich einige Arbeiter schwarz beschäftigt haben. Es findet aber keine nicht angemeldeten Mitarbeiter. Dann kalkuliert es Sie nach: die Bauwerke, die Sie letztes Jahr abgerechnet haben, können Sie unmöglich mit den angemeldeten Arbeitern durchgeführt haben, da muss mindestens eine Kolonne mit 5 Mann schwarz gearbeitet haben ….

Ihre Bank teilt Ihnen mit, dass alle Ihre Konten und Depots wegen einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamts eingefroren wären… Sie können kein Geld mehr abheben und sollen Ihre Bankkarte und die Masterkarte sowie alle Kreditarten bei Ihrer Bank abgeben… Eine Mitteilung des Grundbuchamtes verrät Ihnen, dass eine Zwangssicherungshypothek zugunsten des Finanzamtes bzw. des entsprechenden Bundeslandes als Gebietskörperschaft eingetragen wurde…

10 Einkommensteuerbescheide, 10 Umsatzsteuerbescheide und Gewerbesteuerbescheide liegen Ihnen vor, die allesamt geschätzte Zahlen zum Inhalt haben und die in rund einem Monat zur Zahlung anstehen… woher das Geld nehmen und nicht stehlen … erst mal Einspruch einlegen ist eine gute Idee – aber was dann? Die Einspruchseinlegung entbindet doch nicht von der Zahlungsverpflichtung wie jeder weiß ….

Sie haben die Steuerfahndung im Haus, die Sie verhaften will, weil die Hinterziehungssummen die Millionengrenze übersteigen sollen… nach der BGH-Rechtsprechung sei ab einer Hinterziehung von 1 Mio. € zwingend Haft angesagt, weswegen man Sie nun mitnehmen möchte … und morgen steht das Bankgespräch für die Kreditgewährung für die große Erweiterung der Lagerhalle an … da geht es um 5,4 Mio. € …. Sie erwidern dem Fahndungsleiter, dass das mit dem Mitnehmen keine wirklich gute Idee wäre und Ihnen zutiefst ungelegen käme, Sie hätten morgen einen extrem wichtigen Banktermin ….

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