Steuerstrafrecht
Steuerstrafrecht – Steuerordnungswidrigkeitenrecht – Zollstrafrecht
Steuerstrafrecht – Steuerordnungswidrigkeitenrecht – Zollstrafrecht
Das Steuerstrafrecht, das Steuerordnungswidrigkeitenrecht und das Zollstrafrecht sind kompliziert. Längst ist jedes eine komplexe Materie geworden, die nicht so nebenbei von einem Anwalt und oder Steuerberater mit betreut werden kann. Es gibt unzählige Bücher zu dem Thema Steuerstrafrecht, Steuerordnungswidrigkeitenrecht und Zollstrafrecht. Eine fast unüberschaubare Menge an steuerstrafrechtlichen Fachveröffentlichungen zeugt von den materiell rechtlichen, verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Problemen in diesen Fachbereichen. Fachwissen und Erfahrung ist auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts, des Steuerordnungswidrigkeitenrechts und des Zollstrafrechts unerlässlich. Nur so können Sie zuverlässig und zutreffend beraten und erfolgreich verteidigt werden. Nur derjenige, der sich auf diese Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht mit den zahlreichen Besonderheiten spezialisiert hat, kann kompetent und zuverlässig im Steuerstrafrecht, im Steuerordnungswidrigkeitenrecht und im Zollstrafrecht beraten und verteidigen.
Und die Aufteilung auf zwei verschiedene Berater, einen Steuerrechtler und einen Strafrechtler ist stets gefährlich, da natürlich in dieser Schnittstelle Kommunikationsdefizite liegen können. Und wie soll eine einheitliche, erfolgreiche Strategie entwickelt werden, wenn man die Besonderheiten in dem anderen Teil des Verfahrensstoffes nicht kennt? Wenn zwei verschiedene Fachleute miteinander kommunizieren sollen, woher weiß der eine, wann er den anderen fragen muss oder wo die besonderen Probleme im Gebiet des anderen liegen? Sie brauchen doch einen Spezialisten, der beide Fachgebiete beherrscht. Sie brauchen die perfekte, umfassende Beratung. Alles aus einer Hand. Sie brauchen Dr. Jörg Burkhard!
Über 30 Jahre Berufserfahrung auf dem Spezialgebiet des Steuerstrafrechts, des Steuerordnungswidrigkeitenrechts und des Zollstrafrechts sowie unzählige Fachvorträge und weit über 100 Fachpublikationen in Form von Fachaufsätzen in steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Fachzeitschriften dokumentieren eine hoch professionelle Arbeitsweise von Dr. Jörg Burkhard auf höchstem Niveau. 4 veröffentlichte Fachbücher und unzählige gewonnene Verfahren stehen für höchste Kompetenz … auch zur Lösung Ihrer Probleme im Steuerstrafrecht, Steuerordnungswidrigkeitenrecht oder Zollstrafrecht.
Zahlreiche zufriedene Mandanten, zu denen Sie auch gehören können, zeichnen u.a. bei den google-Bewertungen ein Bild über das Engagement, das Fachwissen, das couragierte und unermüdliche Auftreten und das know how von Rechtsanwalt Dr. Burkhard in dem Bereich des Steuerstrafrechts, des Steuerordnungswidrigkeitenrechts und des Zollstrafrechts. Der. Jörg Burkhard ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Auch Sie wollen mit Ihrem Problem und Ihrem Erfahren in die Erfolgsspur? Dann zögern Sie nicht. Rufen Sie mich an: Dr. Jörg Burkhard, Frankfurt, Wiesbaden, Rhein-Main und bundesweit: Zentralnummer: 0611-890910.
Solche oder ähnliche Probleme?
Dann rufen Sie gerne an:
Und bitte nur bei solchen und ähnlichen Problemen anrufen – denn was anderes machen wir nicht! Unser Erfolg liegt in der Spezialisierung …!