Die Abrechnung nach dem Leistungsprinzip ist eine faire Abrechnung. Schafft keiner was in Ihrer Sache, kostet der Fall auch nichts. Nur wer Leistung erbringt, bekommt Geld. Die gesetzlichen Mindestgebühren dürfen wir allerdings von Gesetzes wegen nicht unterschreiten.
Pauschalen für das gesamte Verfahren, also etwa 20.000 € oder 50.000 € für das ganze Verfahren, halten wir nicht für fair. Da verliert immer einer. Ich möchte das nicht sein. Wollen Sie der Verlierer sein? Wohl kaum. Pauschalen bringen zwar Kostensicherheit, aber hinterher meist einen Frust oder Zwist oder Nachforderungen in das Mandatsverhältnis, das ein vertrauensvolles und sinnvolles Miteinander voraussetzt und benötigt und dadurch erheblich belastet wird.
Was hilft die Pauschale, wenn der Anwalt unzufrieden ist und Nachforderungen stellt oder nichts mehr macht, wenn die Nachforderung nicht auch bezahlt wird …?
Da stört eine solche Nachforderung. Wollen Sie da dem Anwalt dann sagen, dass Sie mit ihm doch eine abgeltende endgültige Pauschale vereinbart haben (was zwar zivilrechtlich richtig ist)… und der Anwalt hält dann dagegen, dass der Umfang anfangs nicht erkennbar oder Zusatzaufträge hinzugekommen wären, die nicht in der Pauschale enthalten wären und Sie streiten dann mit dem Anwalt, was in der Pauschale drinnen ist und was nicht, wobei Sie doch eigentlich ganz andere Probleme haben …?
Und wenn Sie sich nicht einigen, dann macht er ggf. nichts mehr oder nur das Nötigste …? Da fragt man sich, warum man eine Pauschale ausmachte. Das verstehe ich. Also lässt man das besser, weil es das Mandatsverhältnis enorm belasten kann. Denn da stört natürlich das Gefühl, über den Tisch gezogen worden zu sein oder zu werden (auf der einen wie auf der anderen Seite) und wirtschaftlich unzufrieden zu sein.
Oder anders herum:
Sie haben sich auf eine Pauschale geeinigt, dann führt der Anwalt 2 oder 3 Telefonate, schreibt zwei Briefe und das Problem ist gelöst und Sie empfinden die Pauschale dann für das bisschen Arbeit als viel zu hoch – das führt dann auch zu Ärger und Missgunst und Streit über die Angemessenheit der vereinbarten Pauschalvergütung. Wenn man für „das bisschen Arbeit“ dann 20.000 € zahlen soll, kommt dann auch bei manchem der Eindruck auf, der Arbeitsumfang sei zu hoch kalkuliert gewesen und man fühlt sich dann auf Kreuz gelegt. Das sind dann für beide unerfreuliche Situationen. Ich mag daher trotz der Kostenklarheit keine Pauschalvereinbarungen. Sie führen meines Erachtens immer zu Ärgernissen und Streit zwischen Mandant und Anwalt. Das will ich nicht. Wie kann man sinnvoll und vertrauensvoll zusammenarbeiten bei solchen Spannungen …?
Da ist die Abrechnung nach Zeiteinheiten einfacher, transparenter, streitvermeidender und für beide Seiten besser, fairer und angenehmer.
Außerdem: wie kann man am Anfang sinnvoll die Größe des Verfahrens und den Umfang abschätzen und dann eine faire Pauschale aushandeln …
…wenn man noch nicht mal die Akte und die Gegenseite und deren Gedankengänge und Argumentationsketten und Beweismittel kennt? Es kommt doch meist anders und ist das dann schön, wenn man eine Pauschale ausmachte und sich nun – egal auf welcher Seite – übervorteilt fühlt, weil es wesentlich mehr ist oder doch schneller und leichter abzuarbeiten ist? Da das Mandatsverhältnis von Vertrauen und effektiver Zusammenarbeit geprägt ist, kann das nur gut funktionieren, wenn keiner von beiden einen Kloß wegen der Gebührenvereinbarung im Hals hat. Transparenz, Offenheit und ein vernünftiger Umgang und hervorragende Leistungen sind der Boden für eine gute, effektive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es gilt bei uns das Leistungsprinzip … und wir erbringen Spitzenleistungen und setzen uns für unsere Mandantschaft ein.
Und zu den Sätzen noch ein Wort.
Die Preise sind im Verhältnis zur Leistung nicht teuer. Und ein stundenmäßig günstigere Leistung – Bringt die auch dieses Know-how und diesen Erfolg? Sie haben keine 2 Glaskugeln, sodass wir nicht beide Fälle mal durchspielen können. Aber eins ist doch klar: Sie wollen doch die beste Leistung für sich und Ihr Unternehmen…oder? Wenn Sie einen Herzchirurgen für sich brauchen, gehen Sie da auch nach dem Preis und nehmen den Günstigsten, Hauptsache Herzchirurg? Oder nehmen Sie einfach den Besten, weil Ihr Herz und Ihr Leben Ihnen das Wichtigste ist und insbesondere gerade in der Situation für Sie ist …? Ist das anders, wenn die Betriebsprüfung oder die Steuerfahndung oder die – Finanzkontrolle Schwarzarbeit – gerade Ihr Lebenswerk zu zerstören droht?
Pauschalen bei Verfassungsbeschwerden und Nichtzulassungsbeschwerden gehen leider auch nicht. Eine gute Verfassungsbeschwerde oder Nichtzulassungsbeschwerde braucht in der Regel mindestens 20 oder mehr Stunden, manchmal 30, 50 Stunden. Aber das kann man vorher nicht immer genau schätzen. Beim Schreiben, beim Diktieren, beim Recherchieren tauchen dann immer wieder mal neue Gedanken und neue Probleme auf, sodass man nicht immer im Vorfeld den Arbeitsumfang richtig abschätzen kann. Es ist eben eine Geisteswissenschaft … und wie lange man im Detail nachdenken muss, welche Urteile wirklich passen und welche nicht, muss dann häufig erst recherchiert werden und manchmal kommt es auf Kleinigkeiten an, um festzustellen, ob angebliche Präzedenzfälle passen oder auch nicht und manchmal muss auch eine gefestigte Rechtsprechung infrage stellen, wenn man sie für falsch hält – und neue Richter könnten ja auch neuen Argumenten durchaus aufgeschlossen gegenüber stehen …
Nur die Erfolgsaussichten sinken bei diesen Verfahren extrem.
Wenn man sich da nicht extrem viel Mühe macht und sauber vorträgt, hat man hierbei sowieso keine Chance. Es ist wie bei einer Pyramide: Der Weg ganz nach oben ist spitz und steinig. Nur wenige kommen ganz nach oben. Die Rechtsprechung verteidigt in der Regel die Urteile der Instanzgerichte…. Richter machen doch sowieso nie Fehler …. Die Standardantwort lautet da meist, der Anwalt habe nicht ausreichend vorgetragen … also muss man eben bei Verfassungsbeschwerden, Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen noch einmal deutlich intensiver vortragen, was natürlich arbeitsintensiv ist und Zeit kostet …
Pauschalen bei Verfassungsbeschwerden und Nichtzulassungsbeschwerden gehen leider auch nicht. Eine gute Verfassungsbeschwerde oder Nichtzulassungsbeschwerde braucht in der Regel mindestens 20 oder mehr Stunden, manchmal 30, 50 Sunden. Aber das kann man vorher nicht immer genau schätzen. Beim Schreiben, Beim Diktieren, beim Recherchieren tauschen dann immer wieder mal neue Gedanken und neue Probleme auf, so dass man nicht immer im Vorfeld den Arbeitsumfang richtig abschätzen kann.
Es ist eben eine Geisteswissenschaft …
und wie lange man im Detail nachdenken muss, welche Urteile wirklich passen und welche nicht, muss dann häufig erst recherchiert werden und manchmal kommt es auf Kleinigkeiten an um Festzustellen, ob angebliche Präzedenzfälle passen oder auch nicht und manchmal muss an auch eine gefestigte Rechtsprechung in Frage stellen, wenn man sie für falsch hält – und neue Richter könnten ja auch neuen Argumenten durchaus aufgeschlossen gegenüber stehen … Nur die Erfolgsaussichten sinken bei diesen Verfahren extrem. Wenn man sich da nicht extrem viel Mühe macht und sauber vorträgt, hat man hierbei sowieso keine Chance.
Es ist wie bei einer Pyramide: der Weg ganz nach oben ist spitz und steinig. Nur wenige kommen ganz nach oben. Die Rechtsprechung verteidigt in der Regel die Urteile der Instanzgerichte…. Richter machen doch sowieso nie Fehler …. Die Standardantwort lautet da meist, der Anwalt habe nicht ausreichend vorgetragen … also muss man eben bei Verfassungsbeschwerden, Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen noch einmal deutlich intensiver vortragen, was natürlich arbeitsintensiv ist und Zeit kostet …