Was tun bei Steuerfahndung, Zollfahndung, Steuerstrafverfahren?
Sie haben einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung erhalten? Oder eine Anklage wegen Steuerhinterziehung? Ihnen flattert ein Vermögensarrest wegen Steuerhinterziehung ins Haus? Sie haben mit Postzustellungsurkunde einen Haftungsbescheid wegen Steuerhinterziehung gerade entgegengenommen? Dann rufen Sie jetzt an: Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard, 0611-890910, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht. Dr. Jörg Burkhard ist der Spezialist bei Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Zollfahndung. Der richtige Steueranwalt im Steuerstrafverfahren. Dr Jörg Burkhard ist der Profi bei digitaler Betriebsprüfungen, bei allen Verprobungsmethoden von Zoll und Finanzamt, bei Selbstanzeige. Frankfurt, Wiesbaden, Rhein-Main-Gebiet, bundesweit
Steuerfahndung, Zollfahndung, Steuerstrafverfahren
4. März 2023/von Dr. Jörg BurkhardÄnderung nach § 129 AO
Fehler bei der Auslegung oder (Nicht-)Anwendung einer Rechtsnorm, unrichtige Tatsachenwürdigung, unzutreffende Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhalts sind keine offenbare Unrichtigkeiten. Fehler beim Denken, Subsumieren und Schlussfolgern fallen also nicht unter § 129 AO. Ebenso begründen Fehler, die auf mangelnder Sachaufklärung bzw. Nichtbeachtung feststehender Tatsachen bei der Findung einer Entscheidung keine offenbaren Unrichtigkeiten. Damit schließen solche Ermittlungsfehler die Anwendung des § 129 AO deshalb aus (z.B. BFH-Urteile vom 24.05.1977 IV R 44/74, BStBl II 1977, 853, und vom 18.04.1986 VI R 4/83, BStBl II 1986, 541, m.w.N.).
4. März 2023/von Dr. Jörg BurkhardKassensturzfähigkeit
Kassensturzfähigkeit erklärt vom Anwalt für Betriebsprüfung und Steuerfahndung. Anwalt für Steuerstrafrecht und Kassenprobleme Dr. Jörg Burkhard, dem Anwalt bei fehlender Kassensturzfähigkeit, Frankfurt, Wiesbaden, bundesweit. 0611-890910.
4. Februar 2023/von Dr. Jörg BurkhardKassennachschau Wen betrifft das eigentlich?
Kassennachschau ... wen betrifft das eigentlich?
Die Frage:…
18. Januar 2023/von Dr. Jörg BurkhardDie Frage:…
Scheinrechnungen
Der Anwalt im Steuerrecht und Steuerstrafrecht Dr. Jörg Burkhard hilft. Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard ist Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht. Dr. Jörg Burkhard ist spezialisiert auf Steuerstrafrecht, Steuerfahndung, Zollfahndung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS). Der Fachanwalt für Steuerrecht ist Spezialist bei Betriebsprüfungen, digitaler Betriebsprüfung, alle Analysemethoden der Finanzverwaltung und der Zollfahndung. Frankfurt, Wiesbaden, Rhein-Main, bundesweit, 0611-890910
16. Januar 2023/von Dr. Jörg Burkhardtatsächliche Verständigung
Ablauf:
Lassen Sie sich den Entwurf der Tatsächlichen Verständigung stets zusenden. Unterschreiben Sie nie unter Zeitdruck. Sätze wie, dass Sie die nur heute unterschreiben können oder nur 30 Minuten Überlegenszeit oder nur bis 14 Uhr Bedenkzeit haben, sollten Sie abschrecken. Unter solchem Druck und ohne ausreichende Prüfung des Textes durch einen Fachmann und ohne Prüfberechnung der sich daraus ergebenden Steuern sollten Sie niemals eine Tatsächliche Verständigung unterschreiben.
9. Januar 2023/von Dr. Jörg BurkhardLassen Sie sich den Entwurf der Tatsächlichen Verständigung stets zusenden. Unterschreiben Sie nie unter Zeitdruck. Sätze wie, dass Sie die nur heute unterschreiben können oder nur 30 Minuten Überlegenszeit oder nur bis 14 Uhr Bedenkzeit haben, sollten Sie abschrecken. Unter solchem Druck und ohne ausreichende Prüfung des Textes durch einen Fachmann und ohne Prüfberechnung der sich daraus ergebenden Steuern sollten Sie niemals eine Tatsächliche Verständigung unterschreiben.
Nichtzulassungsbeschwerde BFH
Dr. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Anwalt für Betriebsprüfungen und Steuerfahndung. Spezialist für finanzgerichtliche Klageverfahren und Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen zum BFH. Der top Steueranwalt. Frankfurt, Wiesbaden, Rhein-Main, bundesweit 0611-890910
7. Januar 2023/von Dr. Jörg BurkhardEinzelaufzeichnungspflicht
22. Dezember 2022/von Dr. Jörg BurkhardUnstimmigkeiten Z-Bons
10. November 2022/von Dr. Jörg BurkhardÄnderungsmöglichkeit von bestandskräftigen Bescheiden
Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt
17. Oktober 2022/von Dr. Jörg BurkhardAufbewahrungspflichten 10 Jahre
9. September 2022/von Dr. Jörg BurkhardDie Durchsuchung
9. Juli 2022/von Dr. Jörg BurkhardZoll, Bargeldschmuggel, Geldtransfer, Steuerhinterziehung
9. Juli 2022/von Dr. Jörg BurkhardKurioses aus der Steuerfahndung: Telefonverbote
Dann wird entweder die Kamera nach oben gestellt, oder einfacher noch etwas über die Linse gehängt, damit sie die Steuerfahndungsmaßnahmen und Vorgänge im Betrieb nicht aufnehmen kann.
11. Mai 2022/von Dr. Jörg BurkhardFinanzgericht und Beweiserhebung
12. November 2021/von Dr. Jörg BurkhardUmsatzsteuer, Steuerhinterziehung, Vorsteuerversagung, Umsatzsteuerbetrug, Umsatzsteuerkarussell
9. September 2021/von Dr. Jörg BurkhardSo einfach ist das gar nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde
Daher wird der gut beratene Steuerpflichtige über zielführende Beweisanträge und schon einen guten überzeugenden Vortrag im finanzgerichtlichen Verfahren nachdenken. Denn erst alles in der Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision retten zu wollen, ist sicher nicht möglich.
29. August 2021/von Dr. Jörg BurkhardDer Prüfer als Wolf im Schafspelz
10. Juni 2021/von Dr. Jörg BurkhardAchtung Steuerhinterzieher: Bald wieder Ermittlungen bis 1990 zurück: die DM kommt wieder
So kommt fast durch die Hintertür der zu Recht abgeschaffte Fortsetzungszusammenhang, bei dem man über Jahrzehnte hinweg zurück verfolgen und bestrafen konnte, durch die Einziehungsmöglichkeiten über 30 Jahre zurück wieder zum Vorschein.
29. Januar 2021/von Dr. Jörg BurkhardAus einem BP Bericht – ein kleines Gewinnspiel für Sie
Formelle Fehler auf der Ausgabenseite führen nie zu einer Verwerfungsbefugnis der Finanzverwaltung. Denn wenn nur die Ausgaben fehlerhaft erfasst sind, hat dieses kein Einfluss auf die Frage der Vollständigkeit der Einnahmenerfassung. Wenn die Ausgaben falsch oder gar nicht erfasst sind, heißt das doch nicht, dass die Einnahmen nicht stimmen.
4. Januar 2021/von Dr. Jörg Burkhardordnungsmäßige (Kassen-) Buchführung
Trennen Sie in der Kasse stets bare und unbare Zahlungsweisen. Eine unbare Zahlungsweise (EC, Kreditkarte) gehört in die Bank und gehört nicht in die Kasse. Also richten Sie Ihre Kasse so ein, das man bare und unbare Zahlungsweisen leicht trennen kann, sodass im Falle einer Kassennachschau und eines Kassensturzes sie dann sofort aus der Kasse ersehen, was hier das rechnerische Soll ist und Sie dieses ganz leicht mit dem Ist-Bestand abgleichen können. Dies erleichtert dann auch den täglichen selbst vorzunehmenden erforderlichen Kassensturz. Beim Kassensturz wird der rechnerische Sollstand der Kasse (was also in der Kasse nach den Buchungen sein sollte) mit den tatsächlichen Ist -Bestand (was tatsächlich in der Kasse drinnen ist) abgeglichen.
6. Dezember 2020/von Dr. Jörg BurkhardArbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten und nahen Angehörigen etwa in einer Gaststätte
Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten und nahen Angehörigen…
21. Juli 2020/von Dr. Jörg BurkhardScheinrechnungen und Leistungserbringung
Ihr Scheinrechnung? Was ist mit der Umsatzsteuer? Das Kernproblem:…
15. Juni 2020/von Dr. Jörg BurkhardGeldspielgeräte und die 0,10 € Problematik – Manipulationsprogramme
Einfache, schlechte Manipulationsprogramme entlarven sich selbst, indem sie solche herstellerspezifischen Statistikangaben nicht berücksichtigen und einfach nur einzelne oder wenige Zeilen verändern, sodass bei genaueren Verprobungen dieser so manipulierten Auslesestreifen natürlich auffallen, weil die Zahlen nicht zueinander passen.
11. Mai 2020/von Dr. Jörg Burkhard