Tätigkeitsschwerpunkte
Unser Erfolg liegt in der Positionierung und Spezialisierung.
Wir machen wir nichts anderes, außer Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Zollfahndung und Selbstanzeige.
Unser Erfolg liegt in der Positionierung und Spezialisierung.
Wir machen wir nichts anderes, außer Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Zollfahndung und Selbstanzeige.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sind das streitige Steuerrecht, das Steuerstrafrecht sowie das Arbeitgeberstrafrecht und Compliance.
Die Interessenvertretung im Steuerrecht betreffend einzelner steuerliche Fragen über Einspruchsverfahren und Klageverfahren bis zum BFH, notfalls über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht sind der eine Schwerpunkt.
Im Schnittpunkt zwischen Steuerrecht und Steuerstrafrecht ist es gleichzeitig die steuerliche Diskussion der zumeist streitigen Prüfungsfeststellungen aus einer Betriebsprüfung oder Fahndungsprüfung und die gleichzeitige steuerstrafrechtliche Verteidigung, d.h. die Analyse und Diskussion der steuerlichen Feststellungen unter strafrechtlichen und strafprozessualen Aspekten.
Bei den Selbstanzeigen gehört nicht nur die maßgeschneiderte ausführliche Beratung zu unserem Service, sondern auch auf Wunsch die Anforderung der Bankunterlagen bei den jeweiligen sowie natürlich die Ermittlung der einzelnen Erträge. damit einhergehend werden hier die erforderlichen Nachmeldungen bzw. Steuererklärungen gefertigt und eingereicht.
Mit zum Service gehört die Beratung, Betreuung und Vertretung in unmittelbar angrenzenden Themengebieten und auch die Verteidigung etwa im Wirtschaftsstrafrecht: etwa der Insolvenzverschleppung, den Verletzungen der Buchführungs- und Bilanzerstellungspflichten, dem (Abrechnungs)-Betrug, dem Subventionsbetrug, dem Arbeitgeberstrafrecht (Veruntreuung und Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Beitragsbetrug, Verstöße gegen das AÜG, der illegalen Beschäftigung von Ausländern nach dem SGB III und dem SchwarzArbG, Geldwäsche, usw.
Mit zum Repertoir gehört auch die Beratung und Vertretung bei der Vermögensabschöpfung und der Rückgewinnungshilfe.
Aus der Erfahrung der Verteidigung (forensic) folgen klare Kenntnisse für die Prophylaxe, die compliance. Immer wichtiger ist es für viele Unternehmen vorzubauen und Probleme von morgen zu erkennen:
Nicht der Vertragsabschluss um jeden Preis, nicht das waghalsige Gestalten fraglicher Vereinbarungen, sondern die seriöse, den Erfolg absichernde zukunftsorientierte und problemvermeidende Strategie ist die langfristig erfolgreiche.
Erfahrungen aus unzähligen Fällen hilft Probleme frühzeitig erkennen. Lassen Sie sich von mir als einem externen Fachmann beraten … eine solche Analyse kostet nicht die Welt und der Nutzen kann Gold wert sein
… man selbst sieht in der täglichen Praxis manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht …
Streitiges Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitgeberstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Compliance
Natürlich habe ich Jura studiert. Aber ein Generalist bin ich nicht. Möchte ich auch gar nicht sein. In der Spezialisierung liegt die Kraft. Ich mache nur: Streitiges Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Arbeitgeberstrafrecht, Compliance.
Etwas lästernd sage ich auch: den Rest kann ich nicht, ich mache nur: Streitiges Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Arbeitgeberstrafrecht, Compliance.
Aber die Themen: Streitiges Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Arbeitgeberstrafrecht, Compliance füllen mich auch aus.
Es sind letztlich sehr spannende, ineinandergreifende Themen im: Streitiges Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Arbeitgeberstrafrecht, Compliance.
Lieber nehme ich einen Fall außerhalb der Gebiete: Streitiges Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Arbeitgeberstrafrecht, Compliance nicht, denn Einarbeitungszeiten dauern zu lange und fehlendes know-how kann man auch nicht auf die Schnelle aus Lehrbüchern, Seminaren und Internetrecherchen kurzfristig lernen.
So gesehen sind die Themen, streitiges Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Arbeitgeberstrafrecht, Compliance die, die den Unternehmer oder den gut situierten Steuerpflichtigen betreffen.
Diese freiwillige Selbstbeschränkung auf die Gebiete streitiges Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Arbeitgeberstrafrecht, Compliance hilft Ihnen enorm: übergreifendes Wissen in einer Person und schnelle, zielführende, kompetente und effiziente Beratung auf den Gebieten des streitiges Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Arbeitgeberstrafrecht, Compliance.