Darüber hinaus gibt es aber sogenannte Anlassprüfungen: sind Auffälligkeiten im Betrieb, können vom Veranlagungsbezirk Prüfungsvorschläge der Betriebsprüfung geschrieben werden, die dann den Betrieb auf den Prüfungsplan setzt und je nach Dringlichkeit früher oder später den Betrieb prüft, lange bevor der Steuerpflichtige oder dessen Berater eine Prüfungsanordung erhalten.
Dr. Jörg Burkhard ist spezialisiert auf die Probleme, die in einer Betriebsprüfung entstehen können. Kontaktieren Sie Dr. Jörg Burkhard daher im Vorfeld oder spätestens bei Erhalt einer Prüfungsanordnung. Übrigens: der Erhalt der Prüfungsanordnung stellt seit Mai 2011 mittlerweile einen Sperrwirkungstatbestand nach § 371 II Nr. 1 a AO dar, erklärt Dr. jur. Jörg Burkhard.
Kassenfehlbestände, keine ordnungsgemäße Kasse, (Zu-) Schätzungen, Benford’sches Gesetz, Zeitreihenvergleich, Chi²-Test, interner und externer Betriebsvergleich, Geldverkehrsrechnungen, fehlende Kassenstreifen und Z-Bons, Kassenbücher, Vermögenszuwachsrechnungen, Nachkalkulationen:
Dr. jur. Jörg Burkhard ist der Profi, der die Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung, deren Berechtigung und die Richtigkeit der Anwendung überprüfen und Ihnen beratend oder verteidigend zur Seite steht … und aus Betriebsprüfungen folgen häufig Steuerfahndungsprüfungen bzw. Steuerstrafverfahren …