Unterschiedliche Personalienbögen und § 111 OWiG
Wird ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts z.B. der Einkommensteuerhinterziehung eingeleitet, so übersendet die zuständige Bußgeld- und Strafsachenstelle in der Regel sogleich einen Personalienbogen mit dem Hinweis auf § 111 OWiG und der daraus sich ergebenden Verpflichtung, Angaben zur Person wahrheitsgemäß zu erteilen. Verschiedene Personalienbögen sind im Umlauf. Der Kreativität der einzelnen Bußgeld- und Strafsachenstellen sind offenbar keine Grenzen gesetzt. Ein einheitliches Formular der OFD existiert nicht oder wird jedenfalls nicht einheitlich angewandt. Nachfolgend sollen einige Personalienbögen vorgestellt und die Verpflichtung, diese zu beantworten, hinterfragt werden.
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