Kassennachschau … wen betrifft das eigentlich?

Die Frage: „Kassennachschau … wen betrifft das eigentlich?“  kann man so beantworten: nur die Selbständigen, nur die Unternehmen. Hier aber auch nicht alle. Diejenigen Selbständigen, die keine Kasse haben und auch keine brauchen, betrifft es nicht. Alle anderen Selbständigen (Gewerbetreibende, Freiberufler, Unternehmer) mit umfangreichen Bargeldumsätzen (sog. bargeldintensive Betriebe) kann die Kassennachschau treffen.

Und wer braucht nun noch eine Kasse? Das hängt davon ab, ob diese nach ihrem Geschäftsmodell eine Kasse einrichten müssen oder nicht. Ob also der Betrieb auf viele Bareinnahmen eingerichtet ist, so dass das Geschäftsmodell dauernd Barumsätze erfordert.

Der Steuerberater, der also z.B. so gut wie nie Bareinnahmen hat, vielleicht nur 2 oder 3 Barzahler hat und der Rest alles auf das Konto überweist, braucht nach seinem Geschäftsmodell keine Kasse. Der kann die paar wenigen Einnahmen auch in einer laufenden Mitschrift erfassen. Der Friseur, Autohändler, Bäcker, Metzger, Wirt, Einzelhändler hat nach seinem Geschäftsmodell nur oder jedenfalls viele Barumsätze, so dass er eine Kasse braucht.

Ausweg: Umstellung von bargeldintensiv auf bargeldlos

Aber es gibt auch Händler, die kein Bargeld mehr möchten, die alles nur über Lieferschein und Rechnung verkaufen … die brauchen dann auch keine Kasse nach ihrem Geschäftsmodell. Wechselt man also von Barzahlung auf Vorkasse und Rechnung bzw. Kredikartenzahlung und Kartenzahlung, wird man vom ggf. bargeldintensiven Betrieb zum risikoarmen bargeldlosen Betrieb. Der so wechselnde Unternehmer kann getrost auf die Frage, „Kassennachschau … wen betrifft das eigentlich?“ sich entspannt zurücklehnen: ihn nicht mehr.

Wie geht nun die Kassennachschau?

Nun, die funktioniert im Prinzip wie die Lohnsteuer-Sonderprüfung oder die Umsatzsteuer-Nachschau. Nur eben speziell auf die Kasse ausgerichtet. Das Ganze hat seinen Ursprung darin, dass der Bundesrechnungshof 2003 beanstandete, dass durch Kassenmanipulationen dem Fiskus rund 10 Mrd. € Steuern jährlich durch die Lappen gehen

… das war nur eine Hochrechnung, eine Schätzung … 

aber Grund, Anlass und Verpflichtung des Fiskus sich um dieses Thema genauer zu kümmern, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung, also letztlich die Lastenverteilung möglichst korrekt oder jedenfalls korrekter und genauer umzusetzen als bislang. Es geht also letztlich um Umverteilungen durch Steuern und um

Belastungsgerechtigkeit:

nur wenn alle Einnahmen korrekt und vollständig erfasst sind, ist einerseits das vollständige Steueraufkommen festzusetzen und zu erheben und andererseits eine Belastungsgerechtigkeit herzustellen, indem Freiräume, die rechtswidrig geschaffen wurden, geschlossen werden.

Denn warum soll einer alles angeben, wenn der Unternehmer gegenüber mit seiner Kasse nur die Hälfte oder was auch immer angibt? Denn letztendlich geht es allen besser, wenn alle korrekt ihre Steuern aufzeichnen und erklären.

Also ein richtiger Weg zu mehr Gerechtigkeit. Problem erkannt – Problem gebannt?

Es hat ein wenig gedauert und wir sind sicher noch lange nicht am Ende. Aber die Kassennachschau ist sicher ein wichtiger und richtiger Weg zur raschen (rascheren) und effizienten (effizienteren) Kontrolle als bislang. Es kommt natürlich darauf an, wie das Gesetz durch die vollziehenden Finanzbeamten mit Leben erweckt wird.

Aber mit Verabschiedung des Gesetzes gegen Kassenmanipulationen vom 28.12.16 (Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016, verabschiedet am 28.12.16, in Kraft getreten am 29.12.16) ist klar, dass zum 01.01.18 die Kassennachschau bei allen eine Kasse führenden Betrieben kommen kann.

Bei den größeren Bargeldumsätzen bzw. bei den elektronischen Registrierkassen wohl zuerst oder verstärkt. Oder auch bei all jenen, bei denen vielleicht noch eine Betriebsprüfung aus den Altjahren läuft und bei denen die Kasse von der Betriebsprüfung als nicht ordnungsgemäß beanstandet wurde. Ist die Betriebsprüfung schon abgeschlossen? Dann wäre es doch aus Sicht des Finanzamtes interessant, mal schnell zu gucken, wie das heute bei Ihnen läuft und ob es vielversprechend oder nötig wäre, mal wieder intensiver bei Ihnen zu prüfen….

Folgefehler nach BP-Zeitraum

Schließlich erwartet auch die BP, dass beanstandete Fehler abgestellt werden, also Folgefehler nach Abschluss der BP in den, den Prüfungszeiträumen nachfolgenden Jahren berichtigt werden und natürlich auch in den Folgejahren abgestellt werden bzw. in der Zwischenzeit weiter entstandene nach Ende des BP-Zeitraumes, die sich wie ein roter Faden aus der BP fortsetzen nun berichtigt werden.

Das kann man dann schnell mit der Kassennachschau prüfen:

Kassennachschau als Vorprüfung oder eine grobe Kontrolle ähnlich wie ein Kamm, der durchs Haar fährt: die Knoten, Knötchen und Zausel bleiben darin hängen

Das ist im Prinzip so wie ein Kamm: man zieht mal schnell mit einem (groben) Kamm durchs Haar und die Knoten, Knötchen und die Zausel bleiben hängen

…. man geht mal mit den Kassennachschauern schnell durch die Steuerpflichtigen mit einer Kasse durch und die Problemfälle bleiben hängen – da geht man dann als Prüfer zur Betriebsprüfung über und bleibt dann schon mal länger – oder wenn es ganz schlimm ist, bleibt man gar nicht lange, sondern holt die Steuerfahndung.

Aber auch bei all jenen, bei denen eine Betriebsprüfung noch nicht abgeschlossen ist, bei denen aber noch über die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung oder der Buchhaltung gestritten wird: da rentiert es sich doch auch mal vorbeizuschauen, um zu sehen, wie es heute läuft…

oder wie würden Sie das machen, wenn Sie Finanzamt wären …?

Und wer ist noch prädestiniert für eine Kassennachschau?

Na alle die, die aus irgendwelchen Gründen im Verdacht stehen, nicht alle Bareinnahmen ordnungsgemäß zu erfassen:

  • …bei denen die Umsätze nach Richtsatz nicht passen,
  • … bei denen, die nur Verluste erklären aber dennoch von irgendetwas leben müssen,
  • … bei denen eine Fremdanzeige vorliegt,
  • … bei denen, die eine Selbstanzeige hinsichtlich betrieblicher Einnahmen machten,
  • … bei denen, die schon mal wegen einer Hinterziehung oder Kassenmanipulationen aufgefallen sind,
  • … bei denen eine Branchengeneigtheit besteht oder bei denen es Branchenerfahrungen gibt

An dieser Stelle mal eine Rückfrage so ganz unter uns im Vertrauen: Branchenerfahrungen hinsichtlich einer unvollständigen Einnnahmeerfassung lassen sich wohl jederzeit für alle Branchen darstellen und Prüfererfahrungen auch … also kommt grundsätzlich jeder in Betracht, der eine Kasse führt oder führen müsste.

Kommen wir also auf die Frage zurück: „Kassennachschau … wen betrifft das eigentlich?“ Antwort: alle die, die eine Kasse (noch) haben. Alle die also noch Bargeld annehmen. Probleme bei der Kassennachschau: hier hilft der Steueranwalt Dr. Jörg Burkhard, Frankfurt, Wiesbaden, Rhein-Main, bundesweit.

weitere Kriterien für eine Kassennachschau: Prüfererfahrungen

Und soweit man eine Begründung bräuchte, ließe sich immer „allgemeine Steueraufsicht“ einerseits oder „Branchenerfahrung“ oder „Prüfererfahrung“ ganz allgemein wohl stets als Rechtfertigung, warum gerade Sie dran sind, behaupten …

Umgekehrt: diejenigen, die gerade eine Prüfung ohne Beanstandung hatten und bei denen die Kasse ordnungsgemäß war, die sind wohl raus … wenn nicht gerade das Finanzamt hier einen Musterfall ordnungsgemäßer Kassenführung etwa für Schulungszwecke den eigenen Auszubildenden vorführen möchte …

Wenn Sie also keine Kasse mehr haben und kein Bargeld mehr annehmen, sind Sie raus: Die Frage „Kassennachschau … wen betrifft das eigentlich?“ können Sie dann getrost verneinen.

Übergang von der Kassennachschau zur Betriebsprüfung

Der Kassennachschauer kann von der Kassennachschau zur Betriebsprüfung übergehen. Ob er eine Begründung nach § 121 AO braucht, ist nicht klar. Den Umstieg muss er aber dokumentieren und schriftlich dem Steuerpflichtigen übergeben. Diese kann gegen den Übergang zur Betriebsprüfung Einspruch einlegen. Spätestens hier brauchen Sie den Steueranwalt Dr. Jörg Burkhard. Der kennt das Steuerrecht, aber auch die Steuerstrafrecht. Hier werden Sie kompetent betreut. Alles aus einer Hand in der schwierigen Situation zwischen Steuerrecht, Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren bzw. kurz vor einer Steuerfahndung, also vor einer Durchsuchung.

Mit der Abschaffung des Bargelds bzw. mit der Annahme von Bargeld in Ihrem Betrieb lösen Sie für sich ganz individuell das Problem: „Kassennachschau … wen betrifft das eigentlich?“ Mancher Betriebsinhaber will oder kann aber nicht auf die Bargeldannahme verzichten oder glaubt jedenfalls er könne es nicht, es gäbe zu viele Nachteile für ihn, wenn er sich dazu entschließe. Für ihn gilt dann noch: „Kassennachschau … wen betrifft das eigentlich?“ Na ihn, weil er noch eine Kasse hat und nach seiner Art und Weise seiner Einrichtung seines Geschäfts auch haben möchte.

Dr. Jörg Burkhard, Rechtsanwalt bei Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren, Steueranwalt bei Kasse, Kassenproblemen und Kassennachschau

Sie brauchen Hilfe? Hier hilft der Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Betriebsprüfung, Kassenprobleme, Kassennachschau, der top-Steueranwalt im Steuerrecht und Steuerstrafrecht, Frankfurt, Wiesbaden, Rhein-Main, bundesweit, 0611-890910

NEWS

Tragen Sie sich für meinen Newsletter ein.

Und bleiben Sie auf dem Laufenden über Gesetzesänderungen, spannende Urteile und alles Wissenswerte rund ums Steuerrecht und das Steuerstrafrecht. Versprochen: den Newsletter schicke ich nur, wenn er spannend ist.

Ich senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in der Datenschutzerklärung.