Ein paar Eckdaten zur Selbstanzeige im Steuerstrafrecht, die Sie kennen sollten:

Allein im Jahr 2012 wurden in Deutschland rund 70.000 Steuerstrafverfahren bundesweit bearbeitet. Steuerhinterzieher wurden zu insgesamt 2.340 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und zu insgesamt 56,5 Millionen Euro Geldstrafe bzw. Bußgeld – zusätzlich zur nachgezahlten Steuer zuzüglich Zinsen.

Anzahl der Selbstanzeigen:

  • 2010: 27.519
  • 2011:   4.835
  • 2012:   8.076
  • 2013: 27.913
  • 2014: 39.812
  • 2015: 15.120

Summe: 123.275

Unklar ist, wie viele davon wirksam oder unwirksam waren, wieviel vollständig oder teilweise oder gar nicht bezahlt wurden. Nur die wirksamen, vollständig bezahlten brachten indes Straffreiheit/Nichtverfolgbarkeit.

Ganz andere Zahlen geben Aufschluss:

Selbstanzeigen seit Frühjahr 2010, zuerst Anzahl der Selbstanzeigen bis heute, dann Einnahmen bis heute, getrennt nach Bundesland:

  • Baden-Württemberg: 21.182 Selbstanzeigen, ca. 500 Mio. € Einnahmen
  • Nordrhein-Westfahlen: 15.218 Selbstanzeigen, ca. 780 Mio. € Einnahmen
  • Bayern: 11.954 Selbstanzeigen, ca. 940 Mio. € Einnahmen
  • Niedersachsen: 9.874 Selbstanzeigen, ca. 513 € Einnahmen
  • Hessen: 8.943 Selbstanzeigen, ca. 680 Mio. € Einnahmen
  • Rheinland-Pfalz: 7.072 Selbstanzeigen, ca. 295 Mio. € Einnahmen
  • Berlin: 2.832 Selbstanzeigen, ca. 158 Mio. € Einnahmen
  • Hamburg: 2.021 Selbstanzeigen, ca. 167 Mio. € Einnahmen
  • Schleswig-Holstein: 1.467 Selbstanzeigen, ca. 171 Mio. € Einnahmen
  • Saarland: 891 Selbstanzeigen, ca. 63 Mio. € Einnahmen
  • Bremen: 519 Selbstanzeigen, ca. 27 Mio. € Einnahmen
  • Sachsen: 402 Selbstanzeigen, ca. 3 Mio. € Einnahmen

Differenz zu obiger Quelle: ca. 40.000 Selbstanzeigen: es fehlen 4 Bundesländer und unklar ist, was dann vom 01.01.2010 bis „Frühjahr 2010“ an Selbstanzeigen einging.

Summe nach dieser Quelle: ca. 4,3 Mrd. € Einnahmen, 82.375 Selbstanzeigen: Durchschnitt: 52.164 € Einnahme pro Selbstanzeige

Anmerkung: eine offizielle Veröffentlichung vom BMF ist nicht bekannt. Vor allem ist nichts über eine Korrelation von Durchsuchungsbeschlüssen, Bekanntgabe von Ermittlungsverfahren und Selbstanzeigen im Verhältnis zu medienwirksamen Aktionen (Presseberichterstattungen über CD-Ankäufe, Zumwinkel-, Hoeneß-, Rummenigge-, Schwarzer- u.a. Fälle) wäre interessant, ist aber nirgends zu finden …

Bei den Selbstanzeigen ist natürlich auch zu sehen, dass einige nur prophylaktisch eingelegt werden, diese dann aber zurückgenommen werden oder nahezu nichts im Rahmen der späteren Präzisierung herauskommt.

Unklar ist, wie viele Selbstanzeigen unwirksam sind, etwa weil unvollständig, nicht oder nicht bezahlt, Sperrwirkungstatbestände vorlagen usw.

  • Fragen dazu?
  • Sorgen im streitigen Steuerrecht?
  • Probleme in einer Betriebsprüfung?
  • Selbstanzeige gewünscht … keine wackelige, sondern eine wirklich gute, sichere: …

Dann vereinbaren Sie gerne einen Besprechungstermin bei mir: 069 87 00 51 00, RA Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht, der Spezialist  im streitigen Steuerrecht und Steuerstrafrecht

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