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Die neue Kasse

Der Steuerpflichtige kauft eine neue Kasse und verkauft verschrottet/verschenkt/verkauft bei ebay an einen unbekannten Dritten gegen bar die alte Kasse. Nun kommt der Betriebsprüfer und will die alte Kasse sehen, die noch während des ältesten Prüfungszeitraums in Betrieb war, nun aber nicht mehr da ist. Der Prüfer meint, die hätte 10 Jahre funktionsfähig aufbewahrt werden müssen … Er will nur deswegen zuschätzen, weil die Kasse nicht mehr da ist …

Sie haben bei den Entfernungskilometern angeblich geschummelt. Nach den Routenplanern sind es 27, nur 20 Kilometer, also 7 Entfernungskilometer weniger …

Der Betriebsprüfer beanstandet, dass die Unterlagen nicht schnell genug vorgelegt werden und droht ein Verzögerungsgeld an …

Sie haben ein Ferienhaus an der Ostsee. Sie wollen es vermieten … aber die Vermietung läuft nicht so gut. Sie schreiben erhebliche Verluste … da schaffen Sie sich ein kleines Segelboot an und bieten dies in einigen wenigen Annoncen Ihren Mietinteressenten zur Nutzung günstig an … trotzdem wird das Haus und das Boot eigentlich nie gemietet … trotz bester Lage und Top Ausstattung. Der Verdacht steht im Raum, dass Sie Ferienhaus und Segelboot nur privat selbst nutzen und es nicht wirklich vermieten wollen.

Bei Ihnen stehen 12 Fahnder in der Tür und haben keinen Durchsuchungsbeschluss, wollen aber durchsuchen und behaupten, es läge Gefahr im Verzug vor …

Kann bei Ihnen wegen Steuerhinterziehung oder Zollvergehen das Telefon abgehört werden?

Zappersoftware, Kassenmanipulation, Nichtbuchung von Umsätzen oder Unterschlagung von Mitarbeitern? Was muss der Steuerpflichtige, was das Finanzamt beweisen?

Nach Auffassung des Finanzamtes hat der Steuerpflichtige Einnahmen-Überschussrechner auffällig hohe Zahlungsausfälle. Der Steuerpflichtige mahnt die säumigen Zahler, erwirkt aber bei keinem einen Vollstreckungstitel: weder beantragt der Mahnbescheide, noch beauftragt er einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Rechte. Er lässt die Forderungen zumeist nach der ersten oder zweiten Mahnung einfach verjähren. Die Betriebsprüfung glaubt das nicht, vermutet bare oder sonstige nicht ermittelte oder nicht ermittelbare Einnahmen und will diese hinzuschätzen …

Wird die Zappersoftware beim Steuerpflichtigen gefunden, hilft da die Aussage, man habe sie nicht installieren können oder nicht verstanden, daher auch nicht benutzt, wirklich weiter?

Die Kasse wird gebraucht gekauft, ist aber nicht auf null gestellt und nun sollen von der Betriebsprüfung dem Steuerpflichtigen alle Umsätze von Anfang an zugerechnet werden?

Die Betriebsprüfung hat zwei anonyme Fremdanzeigen und eine namentliche Kontrollmitteilung von einem Kunden. Die Verdachtsmomente haben sich nicht bestätigt. Dennoch prüft die Betriebsprüfung sehr kleinlich und sehr genau. Die Anzeigen bzw. Kontrollmitteilungen will das Finanzamt nicht offenbaren. Eine Akteneinsicht wird in die Steuerakten und das Fallheft der Betriebsprüfung abgelehnt. Rechtsschutzmöglichkeiten?

Betriebsprüfung, Fahndung, Vollstreckung, das Dreigestirn, das jeden Steuerpflichtigen platt macht: Arrest, Haftungsbescheide, Einleitung eines Ermittlungsverfahrens…. Es drohen existenzbedrohende Mehrsteuern, Haft , ggf. ein Berufsverbot, Insolvenz der eigenen GmbH, ggf. eigene Verbraucherinsolvenz, Gewerbeuntersagungsverfahren, Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung … was nun …?

Probleme im streitigen Steuerrecht? Stress in einer Betriebsprüfung? Ärger mit der Steuerfahndung? Angst im Steuerstrafverfahren? Zollfahndung, tax compliance? Dann rufen Sie jetzt an: Dr. Jörg Burkhard, 0611-890910 oder www.drburkhard.de

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