CMR- Frachtbrief

Bei grenzüberschreitenden Lieferungen wird häufig als internationaler Frachtbrief der CMR-Frachtbrief verwendet. Ein CMR-Frachtbrief muss bei Warenlieferungen per Lkw ausgefüllt werden, wenn der Ablieferungs- und Übernahmeort (Absendeort) in verschiedenen Staaten liegen.

4-seitiges Durchschreibe-Formular

Der CMR-Frachtbrief ist ein 4-seitiges-Durchschreibe-Formular, bestehend aus einem weißen Deckblatt, und drei Ausfertigungen: einer roten Ausfertigung, einer blauen und einer grünen Ausfertigung. Das weiße Exemplar ist für den Auftraggeber. Das rote Exemplar ist für den Absender. Das blaue Exemplar ist für den Empfänger und das grüne Exemplar ist für den Frachtführer. Sind Absender und Auftraggeber identisch, erhält er das weiße Deckblatt und die rote Ausfertigung.

Ausfüllung durch Absender oder Spediteur

Ausgefüllt wird in der Regel der CMR-Frachtbrief meist vom Absender der Ware. Teilweise übernimmt auch der Spediteur als Dienstleister dieser Aufgabe. Achten Sie darauf, dass die handelsübliche Bezeichnung der Waren, Anzahl, Gewicht und Art der Verpackung, möglicherweise Seriennummern, Fahrgestellnummern, Zulassungspapiere, Herstellungsdaten, Haltbarkeitsdaten, fabrikneu, gebraucht, KM-Stand, Farbe, usw. genau bezeichnet werden. Bei späteren Unklarheiten oder Schreibfehlern ist dann ggf. unklar, was eigentlich genau geliefert wurde. Das Papier hat zivilrechtlich, steuerlich, insbesondere umsatzsteuerlich bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen eine erhebliche Beweisbedeutung.

3 Ausfertigungen als Originale

Alle drei Ausfertigungen des CMR-Frachtbriefs sind Original-Frachtbriefe. Ein Frachtbriefdoppel wie bei anderen Transportdokumenten gibt es beim CMR-Frachtbrief nicht.

CMR ist kein Wertpapier und repräsentiert nicht die Ware

Der CMR-Frachtbrief ist kein Wertpapier und repräsentiert vor allem auch nicht die Ware, anders als das Konnossement. Der CMR-Frachtbrief ist also kein Legitimationspapier, das zur Entgegennahme der Ware durch den Inhaber berechtigen würde.

Ausfüllung des CMR-Frachtbriefs:

In Feld 1 wird die Anschrift des Absenders eingetragen. In Feld 2 wird der Name und die Anschrift des Empfängers (genau mit exakter Anschrift) eingetragen. Unklarheiten gehen zu Lasten des Versenders. Zusatzkosten des Spediteurs bei ungenauer Anschrift trägt dann der Versender. In Feld 3 wird der Empfangsort und das Empfängerland noch einmal eingetragen. In Feld 5 werden die beigefügten Transportdokumente wie Rechnungen, Packlisten, Lieferscheine und Ausfuhranmeldungen eingetragen, die dem CMR beiliegen.

Warenlieferung: genaue Bezeichnung

In Feld 6 werden weitere Details der Warenlieferung eingetragen: Anzahl der Ware, Gewicht, Verpackung, Gebinde, Fahrgestellnummer, Herstellungsdatum, Erstzulassungsdatum, Zulassungspapiere, Gerätenummer, Betriebsstunden usw. Beachten Sie, dass die gelieferte Ware möglichst genau beschrieben sein muss, andernfalls bleibt unklar, was geliefert wurde bzw. was der Empfänger genau empfangen hat. Zivilrechtlich kann bei unklarer Beschreibung dann die Erfüllung unklar sein. Bei der Ausfuhr oder der innergemeinschaftlichen Lieferung kann dann die steuerliche Folge des Gelangens der Ware ins Drittland bzw. andere EU-Mitgliedsland unklar sein.

Incoterms

In Feld 13 kommen weitere Anmeldungen zur Verzollung hinein. In Feld 15 werden weitere Anweisungen zur Frachtzahlungen eingetragen, zumeist werden hier auch die Incoterms eingetragen. Die Felder 16-18 werden vom Frachtführer ausgefüllt.

Extrem wichtig sind die Felder 22-24 im CMR-Frachtbrief:

Extrem wichtig sind die Felder 22-24 des CMR-Frachtbriefs

Feld 22

In Feld 22 muss der Absender (möglichst mit Stempel) neben seinem Stempel lesbar unterschreiben. Sinnvoll ist die Unterschrift neben dem Stempel. Die Unterschrift sollte lesbar sein und im Klartext lesbar noch einmal darunter gesetzt sein. Bei Firmenvertreter mit der Funktionsbezeichnung im Unternehmen.

Feld 23

In Feld 23 bringt der Frachtführer seinen Stempel an und unterschreibt. Auch hier sollte die Unterschrift lesbar sein und im Klartext noch einmal darunter gesetzt sein. Bei Firmenvertretern mit der Funktionsbezeichnung im Unternehmen.

Feld 24

Feld 24 ist extrem wichtig für den Nachweis der Lieferung an den Empfänger. Hier bestätigt der Kunde den Empfang der Waren (Gelangensbestätigung). Diese Unterschrift ist extrem wichtig bei der Verwendung das CMR Frachtbriefs als Gelangensbestätigung. Hier muss natürlich die Unterschrift des Kunden lesbar sein und auch im Klartext noch einmal darunter gesetzt werden. Die Unterschrift sollte nicht im Stempel liegen, sondern der Stempel deutlich lesbar und daneben die Unterschrift, ebenfalls deutlich lesbar.

CMR-Frachtbrief als Gelangensbestätigung

Darüber hinaus genügt dieser CMR-Frachtbrief als Gelangensbestätigung nur, wenn eine lückenlose Vollmachtskette auf der Empfängerseite gegeben ist. Es muss also die Vertretungsbefugnis des Unterzeichners für das Unternehmen nachgewiesen sein. Handelt es sich also um eine juristische Person, muss klar sein, dass im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Unterzeichnende eine Vertretungsbefugnis hat. Diese muss durch das Handelsregister einerseits nachgewiesen werden, andererseits durch eine Kopie des Personalausweises oder eines anderen Lichtbildausweises des Unterzeichners. Aus dem Lichtbildausweis des Unterzeichners ergibt sich einerseits der Name, andererseits dessen Unterschrift nachprüfbar.

Prüfung der Unterschriftsberechtigung bei der Gelangensbestätigung

Damit kann dann geprüft werden, ob die auftretende Person auch die ist, die auf dem Dokument unterschreibt und tatsächlich eine Vertretungsbefugnis für die juristische Person hat. Gleiches gilt natürlich bei Personengesellschaften. Handelt es sich um eine Einzelfirma oder um einen Freiberufler, der etwa nicht im Handelsregister eingetragen ist, muss der Nachweis der Unternehmereigenschaft über andere geeignete Beweismittel erbracht werden.

Verwendung der USt-ID-Nr

Die Verwendung der USt-ID-Nr des Empfängers entbindet den Versender von den weiteren Nachweisen der Unternehmereigenschaft des Empfängers, da nur Gewerbetreibende und Selbständige Unternehmer eine USt-ID-Nr. erhalten und mit deren Verwendung erklären, dass sie die Ware für ihr Unternehmen beziehen.

Fehlt Feld 24

Fehlt die Unterschrift in Feld 24 oder ist sie nicht lesbar oder bestehen Zweifel, ob dies der Empfänger der Ware ist, etwa dann, wenn Abweichungen im Stempel oder in der Unterschrift zur Lieferanschrift oder in der Lieferadresse bestehen, ist der Nachweis der Versendung an den Empfänger jedenfalls mit diesem CMR-Frachtbrief nicht zu führen. Problematisch ist also stets, wenn die Firma einen anderen Verwaltungssitz als die Lieferanschrift hat, Lager und Firmenanschrift also auseinanderfallen oder die Lieferanschrift nicht genau genug ausgefüllt ist oder keinen Stempel des Empfängers in Feld 24 vorhanden ist.

Ersatznachweise des Gelangens

Dann muss geprüft werden, ob über Ersatzdokumente oder über andere Beweismittel das Gelangen der Ware an den Empfänger nachgewiesen werden kann. Möglicherweise bestätigt auch der Empfänger nachträglich noch einmal den Erhalt der Ware.

Die Originale (rot blau grün) gehen also mit auf die Reise und erst wenn alle drei durch den Empfänger unterschrieben sind, behält der Empfänger das blaue, der Frachtführer das grüne und das rote geht zurück an den Absender. Dieser hat bis dahin nur das weiße Deckblatt.

Weißes Deckblatt

Das weiße Deckblatt ist aber nicht vollständig ausgefüllt, da die Felder 16-18 sowie Feld 23 vom Frachtführer ausgefüllt werden auf den Ausfertigungen und schließlich Feld 24 erst am Ende bei der Ankunft der Ware beim Empfänger vom Empfänger ausgefüllt werden kann. Erst dann ist der Frachtbrief vollständig in seinen drei Originalversionen ausgefüllt und dann beginnt sozusagen die Verteilung rückwärts, das blaue Exemplar bleibt beim Empfänger, das Grüne behält der Frachtführer, das Rote geht zurück an den Absender.

Kein Nachweis mit dem weißen Deckblatt des CMR-Frachtbriefs

Mit dem weißen Deckblatt des CMR-Frachtbriefs kann der Empfänger den Versand bzw. das Gelangen der Ware beim Empfänger nicht nachweisen, da dieses bis dahin und nur unvollständig ausgefüllt ist.

Probleme beim Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung?

Dann brauchen Sie den Spezialisten: Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht. Der Steueranwalt bei Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung. Der Profi bei Kasse, Verprobungen, Selbstanzeige, Frankfurt, Wiesbaden, 069-870 05 10 oder 0611-890 910.

Nichtanerkennung der Gelangensbestätigung?

Dann brauchen Sie den Spezialisten: Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht. Der Steueranwalt bei Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung. Der Profi bei Kasse, Verprobungen, Selbstanzeige, Frankfurt, Wiesbaden, 069-870 05 10 oder 0611-890 910.

Unvollständiger, fehlerhafter CMR-Frachtbrief?

Dann brauchen Sie den Spezialisten: Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht. Der Steueranwalt bei Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung. Der Profi bei Kasse, Verprobungen, Selbstanzeige, Frankfurt, Wiesbaden, 069-870 05 10 oder 0611-890 910.

NEWS

Tragen Sie sich für meinen Newsletter ein.

Und bleiben Sie auf dem Laufenden über Gesetzesänderungen, spannende Urteile und alles Wissenswerte rund ums Steuerrecht und das Steuerstrafrecht. Versprochen: den Newsletter schicke ich nur, wenn er spannend ist.

Ich senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in der Datenschutzerklärung.