Dr. Jörg Burkhard ist Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht. Er ist spezialisiert auf Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Steuerstrafrecht, Zollfahndung und Zollstrafrecht. Zur Betriebsprüfung gehört als Vorbote die Kassennachschau. Auf dem Prüfstand steht hier die richtige Führung der Kasse. Scheint alles in Ordnung zu sein, wird der Betrieb von der Prüfungsliste der BP wieder gestrichen. Stimmt etwas nicht oder ist dies nicht rasch und klar zu klären, erfolgt der Übergang zur normalen Betriebsprüfung. Hier ist die Kassenprüfung und die Vollständigkeit der Erlöserfassung das Hauptthema.

Im Mittelpunkt der Betriebsprüfung steht die Kassenbuchführung und alle Fragen um die ordnungsgemäße Verwendung der Kasse. Jedenfalls bei den bargeldintensiven Betrieben. Im Vordergrund steht die richtige Installation der Kasse, die richtige Bedienung der Kasse und die ordnungsgemäße und vollständige Aufzeichnung aller Kassenvorgänge. Bei den Kassenaufzeichnungen dürfen dabei keine der zu erwartenden Funktionen fehlen oder unterdrückt werden. Sind alle Mobilgeräte angeschlossen? Gibt es eine zweite, schwarze Kasse?

Bei der elektronischen Kasse muss das Einrichtungsprotokoll, die Bedienungsanleitung und die Programmierungsanleitung vorliegen. Bei etwaigen Änderungen und Umprogrammierungen müssen auch die Änderungsprotokolle vorliegen.

Es auffällig, wenn Stornos fehlen, weil diese im täglichen Geschäft einfach vorkommen. Zur Kassenführung gehört auch ein richtig und vollständig zeitnah geführtes Kassenbuch. Ein Zählprotokoll ist kassenöffnungstäglich notwendig zu führen. Geldtransitbelege müssen geführt werden. Aufzeichnungen in Excel führen wegen der fehlenden Festschreibung stets zur Verwerfung der Kasse. Lücken in der Kassenaufzeichnung führen stets zu Manipulationsvorwürfen.

Rechtsanwalt Dr. Burkhard hilft bei Fragestellungen rund um die Betriebsprüfung und die Kassenführung, im Steuerstrafverfahren, bei Zollfahndung, Steuerfahndung, auch bei Selbstanzeige, der Erstellung einer Verfahrensdokumentation, bei einem BP-Check und tax compliance. Frankfurt, Wiesbaden, Rhein-Main, bundesweit, 0611-890910

Zählprotokoll

Richtige Kassenführung

Kassensturzfähigkeit

Kassennachschau Wen betrifft das eigentlich?

Aufbewahrungspflichten 10 Jahre

hohe Kassenbestände – eine Auffälligkeit für die Betriebsprüfung

Die Kasse – die Grundaufzeichnungsfunktion bei bargeldintensiven Betrieben

Kassen in der Betriebsprüfung, Probleme mit fehlenden Sessions bei der EuCaSoft

Kasse

Die neue Kasse