Kanzlei Dr. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Anwalt für Betriebsprüfung und Steuerstrafrecht, der Spezialist bei Steuerfahndung, Zollfahndung. Ist die Anordnung der Betriebsprüfung angefochten? Probleme bei Scheinrechnung, Schwarzarbeit, innergemeinschaftlichen Lieferungen? Probleme mit der Buchführung? Ist die Kasse nicht ordnungsgemäß geführt? Droht die Verwerfung der Buchführung?  Behauptet der Betriebsprüfer formelle Fehler auf der Einnahmeseite oder materielle Fehler? Droht eine Zuschätzung oder ein Zuschlag?  Liegt ein Betriebsprüfungsbericht oder ein Expose schon vor? Gab es schon eine oder mehrere Zwischenbesprechung? Wie lange dauert schon die Betriebsprüfung? Gab es Unterbrechungen oder am Anfang Terminsverschiebungen ? Haben Sie immer mitgewirkt? Gibt es offene Prüfungsfragen? Sie brauchen eine Selbstanzeige, tax compliance oder eine Verfahrensdokumentation? Anwalt Dr. jur. Jörg Burkhard hilft sofort, kompetent, seriös, zielstrebig, zuverlässig. Frankfurt, Wiesbaden, Rhein-Main, bundesweit 0611-890910

Scheinrechnungen und Leistungserbringung

Geldspielgeräte und die 10 Cent Problematik – Manipulationsprogramme

§ 25 f UStG: Gefahr auch für ehrliche Unternehmer

Scheinrechnung? Was ist mit der Umsatzsteuer?

Aber in der letzten Prüfung war das doch gar kein Prüfungsgegenstand

hohe Kassenbestände – eine Auffälligkeit für die Betriebsprüfung

Die Kasse – die Grundaufzeichnungsfunktion bei bargeldintensiven Betrieben

Vorwurf: nicht leistungsunterlegte Eingangsrechnung